• 0
  • 0

Ihre Mentalschule seit 2009

Viel Qualität auf einen Blick – ab sofort sind auch wir Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung. 

 

Ausbildung Mentaltraining

Mentaltraining für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Resilienztraining

Mentaltraining für den Beruf

Videos

mentalflow – Was ist das?

Am Anfang stand die Vision, Menschen in ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen, sie auf der Suche nach dem Wesentlichen und Stimmigen zu begleiten und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, um für die Bewältigung von Herausforderungen und Erreichung von Zielen mental stark zu werden. So wurde 2009 die Mentalschule Graz – später mentalflow gegründet. Im Vordergrund stand stets der Wunsch, allen Beteiligten zu Gewinn zu verhelfen: Lebensqualität, Lebensfreude, Zielerreichung, persönliches, berufliches und wirtschaftliches Wachstum, Erfahrung, Kompetenzen und vor allem mentale Stärke.

Inspiriert von den Ideen der Positiven Psychologie entwickelte das Team von mentalflow Curricula für einen florierenden Seminarbetrieb auf der Grundlage wertvoller, wissenschaftlich anerkannter Erkenntnisse.

Die Buchungsquote und positiven Teilnehmer*innenfeedbacks geben uns Recht in dem, was wir tun und motivieren uns, immer weiter zu konzipieren und zu entwickeln. Wir arbeiten permanent daran, die Bedürfnisse unserer Lernenden zu erkennen und zu berücksichtigen.

Nicht minder wichtig sind uns unsere Trainer*innen, welchen wir mit größter Wertschätzung begegnen. Sie sind es, die dem Unternehmen mentalflow ihre Expertise zur Verfügung stellen und selbst daran wachsen. So entsteht eine WIN-WIN-Situation für alle Beteiligten.

Seit dem ersten Tag des Bestehens sind die Begeisterung und die Hingabe der Vortragenden und die Identifikation mit dem Thema Mentaltraining zu spüren.

Zitat eines Lernenden: „Man spürt, dass mentalflow diese Inhalte lebt!“

Unsere Intention ist, im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung ein verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu sein.

Gemäß unserem Leitspruch  „Das einzig Beständige ist der Wandel“ (nach Heraklit) sind wir stets bemüht, am Puls der Zeit zu sein, die Bedürfnisse unserer Lernenden zu erkennen, dementsprechende Entscheidungen zu treffen und in der Folge danach zu handeln.

Worauf wir Wert legen

Wir legen Wert auf

  • einen wertschätzenden Umgang zwischen Mitarbeiter*innen, Trainer*innen und Lernenden
  • Fairness als Grundlage für jegliches Agieren
  • Transparenz in der Unternehmensführung
  • Freiwilligkeit (Begeisterung, Motivation) vs. Bindungszwang

Wozu gibt es uns?

Mentalflow versteht sich als Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Mental- und Resilienztraining. Kompetente Vortragende geben durch ihre Arbeit Einblick in das Mental- und Resilienztraining, beleuchten Hintergründe und erklären Zusammenhänge.

Mentalflow unterstützt in Zeiten der Multioptionalität beim Finden des „Stimmigen“ und schafft neue Möglichkeiten und Chancen.

Mit unseren Seminaren, Veranstaltungen und Trainings geben wir inspirierende Inputs, schaffen Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung und ermöglichen neue Kontakte und Kooperationen.

Unsere Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zum Aufblühen der Menschen.

 
Werden Sie Teil unseres Mentaltrainer/innen-Netzwerkes!

Unser Bildungsangebot

  • Mentaltraining-Basismodul 1
  • Mentaltraining-Basismodul 2
  • Mentaltraining-Basismodul 3
  • Ausbildung zum/zur Dipl. Mentaltrainer*in. Diese besteht aus den …
               … Mentaltraining-Basismodulen 1, 2, 3 und den
               … Ausbildungsmodulen 1 und 2
  • Mentaltraining für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Resilienztraining
  • Businessmentaltraining
  • Sportmentaltraining
  • Einzelmentaltraining
  • Themenabende
  • Übungsabende
  • Vorträge
  • Workshops
  • Webinare
  • Lehrer*innenfortbildung
  • SCHILFS (schulinterne Fortbildungen) und SCHÜLFS (schulübergreifende Fortbildungen)

 

 

Berufsrechtliche Grundlagen

Mit der Ausbildung zum*zur Diplomierten Mentaltrainer*in haben Sie die Möglichkeit gewerbsmäßig Seminare, Vorträge und Workshops – als Einzel- oder Gruppenveranstaltung – abzuhalten. Das „Training“ im Sinne von „Unterricht“ ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Es müssen somit keine weiteren, besonderen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, um als Mentaltrainer*in tätig zu werden.

Die Mentalflow-Ausbildung zum*zur Diplomierten Mentaltrainer*in befähigt Sie, sowohl unselbständig als auch selbständig als Mentaltrainer*in tätig zu werden. Mit diesen Möglichkeiten einher gehen zahlreiche berufsrechtliche Fragestellungen, die wir im Folgenden klären wollen:

Unter welchen Voraussetzungen arbeiten Sie als unselbständige*r Trainer*in? Wann sind Sie als selbständige*r Trainer*in tätig?

Die Unterscheidung zwischen (unselbständigem) Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit ist bei einer Trainer*innen-Tätigkeit oft nicht einfach zu treffen. Wesentlichstes Abgrenzungskriterium ist die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Trainers/der Trainerin vom Auftrag-/Arbeitgeber/von der Auftrag- /Arbeitgeberin:

  • Sind Sie an die Weisungen Ihres Auftrag-/Arbeitgebers gebunden, bestimmt dieser im Wesentlichen Ihre Arbeitszeiten und sind Sie organisatorisch in
          seinen Betrieb eingegliedert, arbeiten sie als angestellte*r Trainer*in. Als solche sind Sie ASVG- pflichtversichert.
  • Bestimmen Sie hingegen Arbeitsort und -zeit selbst, setzen Sie für Ihre Tätigkeit vorrangig eigene Betriebsmittel ein, bewerben Ihre Dienstleistungen am
         Markt und/oder werden für mehrere Auftraggeber tätig, sind Sie als selbständige*r Trainer*in einzustufen und unterliegen damit dem GSVG.

Welche Leistungen können Sie gewerbsmäßig als selbständige*r diplomierte*r Mentaltrainer*in anbieten?

Nach § 10 GewO ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig, sofern sie selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht oder Absicht eines wirtschaftlichen Vorteils ausgeübt wird. Zahlreiche Tätigkeiten dürfen gewerbsmäßig nur ausgeübt werden, sofern bestimmte Befähigungsnachweise vorliegen. Oft werden bestimmte Ausbildungsnachweise und/oder Praxiszeiten vorausgesetzt. Diese Voraussetzungen sind in der Gewerbeordnung (GewO) und in spezifischen Berufsrechten geregelt und unterscheiden sich je nach Art des Gewerbes.

Für die Beurteilung welchen berufsrechtlichen Regelungen eine bestimmte Tätigkeit unterliegt, ist alleine die Art und Weise der Tätigkeitsausübung relevant. Die bloße Bezeichnung oder der Titel der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle.

Der Begriff „Training“ – genauso wie „Coaching“ oder „Consulting“ – wird in der Gewerbeordnung nicht definiert. Für eine berufsrechtliche Einordnung des Mentaltrainings kommt es daher auf die konkrete Tätigkeit an, die Sie als Mentaltrainer*in ausüben.

Eine mögliche Tätigkeit ist das „Training“ im Sinne von „Unterricht“. Unterricht ist nach § 2 GewO („Privatunterricht“) von den Regelungen der Gewerbeordnung ausgenommen. Üben Sie diese Tätigkeit aus, unterliegen Sie daher nicht der Gewerbeordnung, sondern werden als „Neue*r Selbständige*r“ tätig.

Als Unterricht wird die Wissensvermittlung an einen unbestimmten Teilnehmer*innenkreis verstanden. Dabei werden Lehrinhalte nach einem vorgegebenen/erarbeiteten Konzept erläutert und demonstriert. Auch wenn im Rahmen des Unterrichts keine individuelle Betreuung oder Beratung der Teilnehmer*innen erfolgen kann und die erworbenen Fähigkeiten nicht angewandt werden können, ist es möglich, individuelle Fragen zu beantworten und die Lehrinhalte an die Wünsche der Teilnehmer*innen anzupassen.

Somit haben Sie mit unserer Ausbildung zum*zur diplomierten Mentaltrainer*in die Möglichkeit als Neue*r Selbständige*r Seminare, Vorträge und Workshops für Kinder oder Erwachsene als Einzel- oder Gruppenveranstaltung abzuhalten.

Welche Tätigkeiten sind an zusätzliche berufsrechtliche Voraussetzungen geknüpft?

Möchten Sie über den Unterricht hinausgehende oder davon abweichende Tätigkeiten ausüben, sind daran ggf. weitere gewerberechtliche Voraussetzungen geknüpft. Beispielsweise fallen die Tätigkeiten der Beratung, Betreuung, Diagnose und Behandlung unter die reglementierten Gewerbe der Gewerbeordnung. Für die Ausübung reglementierter Gewerbe sind bestimmte Befähigungsnachweise erforderlich. Im Kontext des Mentaltrainings ist insbesondere die Lebens- und Sozialberatung ein besonders relevantes Beispiel für ein reglementiertes Gewerbe.

Der Unterschied zwischen einem Vortrag bzw. einem Workshop im Sinne einer Unterrichtstätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt, und einer individuellen Beratung, die eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, kann fließend sein. Ein Beispiel: Erklären und demonstrieren Sie eine bestimmte Konzentrationstechnik im Rahmen eines Workshops, liegt eine Unterrichtstätigkeit vor. Analysieren Sie jedoch die individuelle Konzentrationsschwäche/-stärke einer am Workshop teilnehmenden Person und vermitteln Sie dieser individuell angepasste Konzentrationstechniken und erproben deren Anwendung, üben Sie ein reglementiertes Gewerbe aus.

Sehr klar ist die Abgrenzung hingegen bzgl. med. Gesundheitsberufe, die das Ziel haben, kranke bzw. krankheitsverdächtige Personen zu heilen oder Diagnosen zu erstellen: Mentaltrainer*innen ohne erforderliche medizinische Befähigungsnachweise dürfen kranke Menschen weder diagnostizieren noch therapieren.

Aktualisiert am 19.01.2021

Kontakt